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Darf man zur Erledigung privater Dinge länger als 10 Stunden im Büro bleiben?

Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit, die über eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht, muss der Arbeitgeber aufzeichnen (§§ 3 und 16 ArbZG).Erledigt ein Arbeitnehmer private Dinge im Büro, handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften stehen ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 7767