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Kann bei der Störungsbeseitung durch einen Dienstleister die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden? Kann der Dienstleister die Ausnahmen nach § 14 Arbeitszeitgesetz in Anspruch nehmen?

außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...

Stand: 08.03.2023

Dialog: 43786