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Dürfen in einem Rettungsdienst Bereitschaftsschichten bis zu 20 Stunden durchgeführt werden, während derer sich die Beschäftigten in der Dienststelle aufhalten müssen?

Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs- oder Dienstv ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 19832