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Wie sind Patiententransporte im Rahmen von Auslandsrückholdiensten arbeitszeitrechtlich zu bewerten?

zugelassen werden, die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitsnehmer nicht gefährdet wird. Der Arbeitnehmer muss dieser Verlängerung schriftlich zustimmen (vgl. § 7 Abs. 7 ArbZG ...

Stand: 20.06.2012

Dialog: 10636