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Ist eine regelmäßig angesetzte Arbeitszeit von 9,75 Stunden an vier unterschiedlichen Werktagen in der Woche (nicht saison- oder auftragsbedingt) zulässig?

sich, dass die werktägliche Arbeitszeit, auch ohne eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzbehörde) bis auf zehn Stunden verlängert werden kann, wenn die Mehrarbeit (größer acht Stunden werktäglich) im oben benannten Ausgleichszeitraum wieder ausgeglichen wird.In Ihrem Beispiel bedeutet dies, dass die werktägliche Mehrarbeit von 1,75 Stunden innerhalb von sechs Kalendermonaten ...

Stand: 22.07.2020

Dialog: 43223