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Kann bei der Störungsbeseitung durch einen Dienstleister die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden überschritten werden? Kann der Dienstleister die Ausnahmen nach § 14 Arbeitszeitgesetz in Anspruch nehmen?

Bestandteil der regelmäßigen Tätigkeit. Diese Situationen sind für den Dienstleister Ereignisse, mit denen der Arbeitgeber (Dienstleister) rechnen muss und für den es vorhersehbare Situationen darstellt. Der Dienstleiter begibt sich mit eigenem Willen in diese Situationen.Daher ist für den Dienstleister eine Anwendung des § 14 Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im Rahmen der Notfallbeseitigung oder Beseitigung ...

Stand: 08.03.2023

Dialog: 43786