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Wie ist bei Mehrfachbeschäftigungen die Sollarbeitszeit zu berechnen?

individuell mit dem Beginn der Arbeit am Montag, z. B. um 06:00 Uhr. Der Werktag endet nach der Schicht/dem Dienst und bei mehreren Arbeitsstellen nach dem Ende der letzten Arbeit grundsätzlich nach einer Ruhezeit (Ausnahmen siehe § 5 Abs. 2 bzw. § 7 ArbZG) von mindestens elf Stunden.Da das ArbZG auf die werktägliche Arbeitszeit abstellt, scheidet die Berechnung einer durchschnittlichen Arbeitszeit ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 43543