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Darf im Lebensmittel-Einzelhandel am Gründonnerstag und Ostersamstag auf Grundlage von § 14 ArbZG länger als 10 Stunden gearbeitet werden?

Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...

Stand: 21.03.2024

Dialog: 23472