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Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für einen Mitarbeiter, der mit einem Firmen-PKW Kundenbesuche macht und dabei Fahrstrecken bis zu 600 km zurücklegt?

Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro Ta ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 16705