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Ist man während der Tätigkeit als Betriebsrat auch an die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden gebunden?

Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 4407