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Ist eine Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden in der Anlagenmontage grundsätzlich erlaubt?

Arbeitsschutzbehörde wäre nötig, wenn es sich um eine Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung - BaustellV handelt.§ 2 Abs. 2 BaustellV"Für jede Baustelle, bei der1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,ist der zuständigen Behörde ...

Stand: 06.04.2022

Dialog: 5110