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Ist aufgrund des § 7 Abs. 9 ArbZG eine Ausdehnung der Arbeitszeit auf 12 und mehr Stunden grundsätzlich möglich?

Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus kann nicht mit § 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG begründet werden.§ 7 Abs. 9 ArbZG fordert, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden muss.Diese Vorschrift greift ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 15574