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Darf der Arbeitgeber die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitszeiten einseitig dem Arbeitnehmer aufgeben?

nicht haltbar wäre es, Arbeitnehmern im Außendienst die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften aufzuerlegen.Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 ArbZG ist gegenüber der Aufsichtsbehörde ebenfalls der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12979