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Hat eine Kennzeichnung auch zu erfolgen, wenn bei LpA=85db(A) das Arbeitsmittel nur für z.B. eine Stunde benutzt wird und damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h=76dB(A) vorliegen würde?

zur Lärm-Vibrations-Arbeitsschutz Verordnung geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Sie bieten somit Rechtssicherheit für den Anwender. Weicht der Arbeitgeber von der Technischen Regel ab oder wählt eine andere Lösung zur Erfüllung der Verordnung, so ist die Gleichwertigkeit durch den Arbeitgeber nachzuweisen und zu dokumentieren. ...

Stand: 10.03.2015

Dialog: 23300