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Hat eine Kennzeichnung auch zu erfolgen, wenn bei LpA=85db(A) das Arbeitsmittel nur für z.B. eine Stunde benutzt wird und damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h=76dB(A) vorliegen würde?

Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions-S ...

Stand: 10.03.2015

Dialog: 23300