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Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

: "Lärmschutzmaßnahmen", gegeben. Dabei ist wichtig, dass ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Schutzmaßnahmen und dieser wiederum vorrangig vor individuellen Schutzmaßnahmen (persönlicher Gehörschutz) zu ergreifen ist. D.h. dass die Lärmemission am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden müssen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein Lärmminderungsprogramm ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834