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Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

ist auszugehen, wenn dieser die Kriterien der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Eine entsprechende Definition ist Abschnitt C2 der LASI-Leitlinie LV 40 zur Arbeitsstättenverordnung zu entnehmen.Ist also von einem Arbeitsplatz ausgehen und wird der obere Auslösewert überschritten, ist sowohl eine Kennzeichnung als Lärmbereich erforderlich und ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen und durchzuführen.Handelt ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967