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Sind die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geeignet, im Kaufvertrag die maximal akzeptable Lärm- und Schwingungsbelastung festzulegen?

ist, wenn der Emissions-Schalldruckpegel auf Grund der erwähnten Raumrückwirkung und des Einflusses weiterer Geräuschquellen etwa 15 dB unter dem Lärmimmissionsgrenzwert liegt. So kann man beispielsweise erst bei einem Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz einer Maschine / Anlage von ca. 70 dB ( LpA ) davon ausgehen, dass die Immission (Expositionswert) an diesem Arbeitsplatz den Grenzwert LEX,8h von 85 dB ...

Stand: 18.05.2015

Dialog: 23858