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Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

1 in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgt und mindestens folgende Informationen enthält:1.die Art der Gefährdung,2.die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdung unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen,3.die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte,4.die Ergebnisse der Ermittlungen zur Exposition zusammen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046