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Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV hat unter § 7 Abs. 4 folgende aktuelle Fassung:Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967