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Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Ist das Problem innerbetrieblich nicht zu lösen, sollten Sie eine entsprechende Frage direkt an die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde richten.Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz weisen ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834