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Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und wie sie an deren Umsetzung mitwirken können."In der DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz" ist u. a. unter Punkt 6.6 noch nachzulesen, dass die Unterweisung die Mitarbeiter über die Gefährdungen durch Lärm und die Schutzmaßnahmen informieren soll. Hier werden auch die Lärmmesswerte am Arbeitsplatz und die Bedeutung der damit verbundenen Gefährdungen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046