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Gibt es eine Grenze der Wirtschaftlichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen?

zu berücksichtigen:Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Schutzmaßnahmen. Im Rahmen des Lärmminderungsprogrammes haben somit (entsprechend dem Stand der Technik) geräuscharme Technologien, die Nutzung von Schallschutzmaßnahmen auf dem Übertragungsweg von Luft- und Körperschall und technische Schallschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstätte Priorität. Wenn diese technischen Schutzmaßnahmen ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 16247