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Ich suche Informationen zum Thema Lärmschutzverordnung in öffentlichen Schulen.

. Ob eine langjährige Lärmexposition vorliegt, die zu einer chronischen, irreparablen Schädigung geführt hat, die als Berufskrankheit Nr. 2301 anerkannt werden kann, muss ggf. im Rahmen eines Berufskrankheitenverfahren geklärt werden. (Internet: https://www.unfallkasse-nrw.de). Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften bzw. weiterführende Links werden im Internet z.B. unter https://www.mags.nrw ...

Stand: 24.05.2006

Dialog: 2446