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Gibt es eine Grenze der Wirtschaftlichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen?

geprüft und soweit wie möglich umgesetzt wurden, sind zur weiteren Umsetzung des Minimierungsgebotes organisatorische Schutzmaßnahmen vorzusehen, um noch bestehende Gefährdungen der Beschäftigten durch Lärm auszuschließen oder soweit wie möglich zu verringern. Erst wenn durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht ausgeschlossen ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 16247