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Ist es generell zulässig, das Gebotszeichen M003 mit einem Zusatz, wie "Gehörschutztragepflicht bei laufendem Apparat", zu ergänzen?

Die Kombination des Sicherheitszeichens M003 „Gehörschutz benutzen“ mit einem Zusatzzeichen, das zur Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dient, ist zulässig. Diese Möglichkeit wird in der ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung unter Nummer 5.1 Abs. 2 Satz 2 explizit eingeräumt. ...

Stand: 02.09.2025

Dialog: 44163