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Gibt es eine Grenze der Wirtschaftlichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen?

Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition werden in § 7 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) näher beschrieben. Bei Überschreitung der oberen Auslösewerte des Lärms, hat der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und durchzuführen. Dabei ist insbesondere folgendes ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 16247