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Welche Vorgaben gibt es für eine zumutbare Schallbelastung im Büro- und Beratungsbereich, wenn Lautsprecher in Arbeitsräumen installiert werden?

der Gesundheit der Beschäftigten entstehen." (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV) Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe aller Geräusche, die auf den Beschäftigten bzw. auf die Versicherten einwirken. Dabei werden sämtliche Lärmimmissionen unabhängig von ihrer Quelle innerhalb oder außerhalb des betroffenen Raumes im Gebäude erfasst. Auch Lärmquellen von außerhalb des Gebäudes (z. B. die Lärmemissionen ...

Stand: 18.11.2020

Dialog: 21097