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Welche Lärmgefährdungen durch Kfz bestehen bei Straßenarbeiten? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es, wenn Gefahrensignale hörbar sein müssen?

In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen ...

Stand: 04.08.2017

Dialog: 3830