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Welche Vorgaben gibt es für eine zumutbare Schallbelastung im Büro- und Beratungsbereich, wenn Lautsprecher in Arbeitsräumen installiert werden?

an Büroarbeitsplätzen soll unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche möglichst niedrig sein. In abhängig von der Tätigkeit soll der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) betragen."Arbeitsplätze in einer Arbeitsstätte müssen hinsichtlich der Gestaltung, Ausstattung der Umgebung und der Umgebungseinflüsse der ArbStättV entsprechen.Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten ...

Stand: 18.11.2020

Dialog: 21097