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Wie ist die Lärmbelastung durch Musik für Beschäftigte in Einzelhandelsgeschäften zu bewerten?

unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt drei Grenzwerte für den Beurteilungspegel am Arbeitsplatz. Für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen "bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten" darf der A-bewertete Beurteilungpegel auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 70 dB(A) betragen (Punkt 5.2). Für die Einstufung ...

Stand: 24.06.2019

Dialog: 12860