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Welche Vorgaben gibt es für eine zumutbare Schallbelastung im Büro- und Beratungsbereich, wenn Lautsprecher in Arbeitsräumen installiert werden?

und Handeln mit meist weitreichendenFolgen für Menschen und/oder bedeutende Sachwerte,- unabweisbarem, unter Zwang stehendem Handeln, wenn mehrere Einflüsse gleichzeitig auftreten,- visueller und akustischer Kommunikation mit hohem Anspruch.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm und Büroarbeitsplätze" ist unter 8.4.3 Lärm dazu der folgende Hinweis zu entnehmen:"Der Beurteilungspegel ...

Stand: 18.11.2020

Dialog: 21097