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Welche Vorgaben gibt es für eine zumutbare Schallbelastung im Büro- und Beratungsbereich, wenn Lautsprecher in Arbeitsräumen installiert werden?

der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Lärm im Sinne dieser Verordnung ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit führen kann (§ 2, Abs.1).Für die Lärmbeurteilung innerhalb einer Arbeitsstätte, besonders für Schallpegel ...

Stand: 18.11.2020

Dialog: 21097