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Ist bei betrieblichen Lärmmessungen die Terzband-Messung nach dem Stand der Technik verpflichtend?

) legt fest: „Als wesentliche Messgröße ist in der Regel der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel LpAeq zu erfassen und zwar – je nach Messstrategie – für eine einzelne Tätigkeit oder für einen Zeitabschnitt eines Arbeitstages.“ Der äquivalente Dauerschallpegel ist der zeitliche Mittelwert eines Schalldruckpegels L(t), der in einer bestimmten Frequenzbewertung und einer bestimmten Zeitbewertung ...

Stand: 10.11.2016

Dialog: 27838