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Gibt es ein Verbot für die Beschäftigung von Personen, welche Hörgeräte tragen müssen, in Bereichen mit einen Lärmpegel von 80 dB bzw darüber?

mit bestehendem Innenohrschaden (Hörminderung mit audiometrisch nachweisbaren Merkmalen eines Haarzellschadens, die bei 3 kHz 40 dB überschreitet) sind daher folgende Kriterien besonders wichtig: -   Die Schalldämmung muss auch in der betrieblichen Praxis sicher gewährleistet sein. -   Die ohnehin verringerte Sprach- und Signalverständlichkeit sowie das verringerte Richtungshören darf zusätzlich so     wenig ...

Stand: 03.07.2013

Dialog: 18898