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Welcher Wert kann für den arbeitsplatzbezogenen Emissionsschalldruckpegel einer Maschine höchstens verlangt werden, damit der untere Auslösewert nicht überschritten wird?

dieser einen Maschine gegeben ist. Er wird unter den gleichen Betriebs- und Aufstellungsbedingungen wie der LWA ermittelt und ist von möglichen Einflussgrößen, wie dem Fremdgeräusch benachbarter Maschinen und dem Reflexionsschall der Decke und der Wände, d. h. der Raumrückwirkung, bereinigt. Der LpA ist demnach als Emissionskenngröße nicht zu verwechseln mit dem Beurteilungspegel aus der Arbeitsstättenverordnung ...

Stand: 17.05.2013

Dialog: 18538