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Ist bei betrieblichen Lärmmessungen die Terzband-Messung nach dem Stand der Technik verpflichtend?

erfasst wird. Für die meisten betrieblichen Messungen ist hierbei für die Frequenzbewertung die A-Bewertung (A-Kurve) anzuwenden. Eine „Terzband“-abhängige Messung bzw. Bewertung ist nicht erforderlich. Zur Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak (bei Lärmimpulsen) am Arbeitsplatz muss die Frequenzbewertung „C“ und die Zeitbewertung „peak“ angewendet werden. ...

Stand: 10.11.2016

Dialog: 27838