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Welche Verbindlichkeit haben die Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel?

die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfüllen:Kategorie I: 55 dB(A)Kategorie II: 70 dB(A)Kategorie III: Lärmminderung soweit wie möglichDiese Werte sind verpflichtend einzuhalten, es sei denn, andere gleichwertige Maßnahmen gewährleisten den gleichen Schutz.2) Empfohlene Höchstwerte für Hintergrundgeräusche (LpAeq): Die ASR A3.7 gibt zusätzlich empfohlene Höchstwerte ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 44050