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Wie laut darf eine Sicherheitswerkbank maximal sein?

Lärmvorgaben für Sicherheitswerkbänke oder sonstige Arbeitsmittel bestehen nicht, da auf grund des Minimierungsgebotes jeder Konstrukteur die Lärmemission so gering halten muss wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren ...

Stand: 17.08.2019

Dialog: 8551