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Gibt es ein Verbot für die Beschäftigung von Personen, welche Hörgeräte tragen müssen, in Bereichen mit einen Lärmpegel von 80 dB bzw darüber?

Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV - gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten. Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden. In den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV - TRLV Lärm - werden für besonders gef ...

Stand: 03.07.2013

Dialog: 18898