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Welche Verbindlichkeit haben die Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel?

für Hintergrundgeräusche an, beispielsweise:Konferenz- oder Klassenräume: 35 dB(A)Zweipersonenbüros: 40 dB(A)Großraumbüros: 45 dB(A)Diese Empfehlungen sind nicht zwingend verbindlich, bieten jedoch eine Orientierung für eine optimale Gestaltung der akustischen Umgebung. Werden diese Werte nicht eingehalten, sollte geprüft werden, ob der Beurteilungspegel der Tätigkeit dennoch unter den maximal zulässigen Werten bleibt ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 44050