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Was ist in einem Unternehmen, das dermatologische Studien durchführt, beim Umgang mit UV-A- und UV-B-Lampen bezüglich des Arbeitsschutzes zu beachten?

nach § 3,2.bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und3.bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen." (§ 5 OStrV)Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung werden unter § 6 OStrV genannt und in der Anlage 2 ...

Stand: 07.12.2021

Dialog: 14500