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Was ist in einem Unternehmen, das dermatologische Studien durchführt, beim Umgang mit UV-A- und UV-B-Lampen bezüglich des Arbeitsschutzes zu beachten?

Für den Umgang mit mit UV-A- und UV-B- Lampen werden keine speziellen Beauftragten gefordert.  Strahlenschutzbeauftragte werden in der Strahlenschutzverordnung gefordert. Die Strahlenschutzbeauftragten dieser Verordnungen sind auf optische Strahlungen im Sinne der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) nicht anzuwenden.Die  OStrV fordert einen sachkundigen Laserschutzbe ...

Stand: 07.12.2021

Dialog: 14500