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Muss das Reinigungpersonal beim Reinigen von Sonnenbänken zum Schutz der Augen eine entsprechende Brille tragen?

für Arbeitssicherheit auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt beteiligt werden.Das Tragen einer Schutzbrille ist nicht statthaft, da der Schutzzweck durch die anderen o. g. Maßnahmen sicher und ohne jegliche Einwirkung von UV-Strahlen erreicht werden kann. Zusätzlich würde eine Schutzbrille keinen Hautschutz vor UV-Strahlung sicherstellen. Somit wäre diese Maßnahme allein nicht ausreichend. ...

Stand: 13.12.2021

Dialog: 12268