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Wie gehe ich bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bzgl. hoch leistungsfähiger LED- und Entladungslampen vor, wenn keine Risikogruppeneinstufung vorliegt?

Gemäß § 3 "Gefährdungsbeurteilung" der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) hat der Arbeitgeber die nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erforderlichen Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Bei fehlender eigener Fachkunde hat er sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt ...

Stand: 07.12.2021

Dialog: 20169