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Kann die Lasersicherheitsunterweisung für Zeitbeschäftigte auch durch einen speziell unterwiesenen Beschäftigte erfolgen, der kein Laserschutzbeauftragter ist?

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Unterweisung trägt der Arbeitgeber. Er hat die Möglichkeit diese Verantwortung an direkte Vorgesetzte der Beschäftigten seines Unternehmens zu übertragen.Der Laserschutzbeauftragte hat die Aufgabe den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Beschäftigten zu unterstützen - oder die mit der Durchführung der Unterweisung beauftragte Person. Um ...

Stand: 28.12.2021

Dialog: 23306