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Ist ein Laserschutzbeauftragter für alle Laser im Betrieb zuständig?

Sie als LSB sind, wenn Sie als LSB vom Betrieb (Arbeitgeber) schriftlich bestellt wurden, für die Laser der Klassen 3R,3B und 4 nach OStrV zuständig. In dem Bestellschreiben Ihres Arbeitgebers müssen die Verantwortungsbereiche/Aufgaben klar von denen anderer fachkundiger Personen getrennt, z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, benannt werden.Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 25218