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Welche Prüfvorschrift ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen in Forschungseinrichtungen heranzuziehen?

Lasereinrichtungen fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung, da es sich um Arbeitsmittel handelt (§ 2 Absatz 1 BetrSichV).Demnach findet der § 14 BetrSichV Anwendung. Die Angaben aus der Gebrauchs- und Betriebsanleitung des Herstellers sind bei der Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie der Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu nutzen (§ 3 ...

Stand: 30.08.2024

Dialog: 43993