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Was ist bei Outdoor Lasershows zu beachten?

Im §37 Sonderbauverordnung (SBauVO NRW) ist aufgeführt, dass für den Betrieb von Laseranlagen (Showlaser), in den für Besucherinnen und Besucher zugänglichen Bereichen, die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Wer einen Laser der Klassen 3R, 3B und 4 betreibt und nicht selber fachkundig ist, muss einen Laserschutzbeauftragten (LSB) bestellen (§5 OStrV). Der LSB ...

Stand: 22.02.2022

Dialog: 43253