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Welche Maßnahmen müssen zum Schutz der Beschäftigten beim Einsatz von Barcode-Scannern der Laserklasse 2 getroffen werden?

Blick in den Laserstrahl eines Handscanners bei der Verwendung nicht vorgesehen ist, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Geräte verwenden, über die mögliche Gefährdung des Auges bei direktem Blick in den Laserstrahl unterwiesen werden und die Herstelleranweisungen für einen sicheren Einsatz des Gerätes befolgt werden. Persönliche Schutzausrüstung, wie z. B. eine Laserschutzbrille ...

Stand: 23.03.2022

Dialog: 20776